Der Bundestag wendet DDR-Methoden an und schädigt Demokratie und Meinungsfreiheit, um freie und andersdenkende politische Kräfte mundtot machen zu können.
Warum ist linker Hass gegen die deutsche Nation legal?
Wo beginnt Hass, wo endet Hass?
Der Bundestag hat weder das Recht über das freie Wort im freien Internet (World Wide) zu urteilen, noch hat man die Legitimation das Grundgesetz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuhebeln.
Mit dem Gesetz zur „besseren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“, verstößt der Bundestag gegen das Grundgesetz Art 5. (1)
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil1 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts.
https://www.grundrechteschutz.de/gg/recht-auf-informationelle-selbstbestimmung-272
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